UMWELTBONUS FÜR MINI NEUWAGEN UND JUNGE GEBRAUCHTE.
NEUER UMWELTBONUS FÜR MINI NEUWAGEN UND JUNGE GEBRAUCHTE AB 01.01.2023.
Die Zukunft ist jetzt. Erleben Sie individuelle Konzepte nachhaltiger und umweltbewusster Mobilität mit finanziellen Vorteilen: Nutzen Sie die Förderung beim Kauf eines unserer Elektrofahrzeuge mit dem Umweltbonus². Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Und es kommt noch besser: im Zuge der „Innovationsprämie“ hat der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus verdoppelt. So sparen Käufer eines neuen vollelektrischen MINI insgesamt bis zu 6.750 EUR².
Ein MINI Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann ebenfalls mit dem Umweltbonus² unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden.
Informieren Sie sich hier über das gesamte Elektromobilitäts-Angebot von MINI Cloppenburg und erfahren Sie, wie gut diese in Ihren Alltag passt!
GEWERBETREIBENDE AUFGEPASST! UMWELTBONUS NUR NOCH BIS 31.08.2023 ¹
Wir sichern Ihnen jetzt noch bis zu 6.750 EUR ²
¹ Ab dem 01.09.2023 können nur noch Privatpersonen Förderanträge stellen.
² Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 4.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
3 Steuerbefreiung gem. § 3d Abs. 1 KraftStG bis längstens zum 31. Dezember 2030, bei einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025, gewährt. Hybridfahrzeuge werden gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nur teilweise begünstigt.
4 Der Staat fördert vollelektrische Fahrzeuge auch über eine ermäßigte Dienstwagenbesteuerung, wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wird. Vereinfacht gesagt beträgt sie für Modelle mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro nur ein Viertel und über 60.000 Euro nur die Hälfte. Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%- Regelung für Privatnutzung auf ein Viertel bzw. auf die Hälfte reduziert. Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 60 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle BMW i Modelle.