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Dienstwagenbesteuerung
Dienstwagenbesteuerung

VERGÜNSTIGTE DIENSTWAGENBESTEUERUNG*.

JETZT FÜR ALLE ELEKTRIFIZIERTEN MINI.

Mit den Elektrofahrzeugen von MINI kommen Sie nicht nur emissionsärmer und sparsamer voran, sondern genießen auch weiterhin Sportlichkeit, Agilität und Komfort hinterm Steuer. Die wachsende Lade-Infrastruktur, gerade auch in Innenstädten, beweist die Alltagstauglichkeit der E-Autos und machen Sie auch als Dienstwagen interessant. Für die Versteuerung von Plug-In Hybriden und reinen Elektroautos als Dienstwagen gelten besondere Bedingungen – ihre Anschaffung wird vom Gesetzgeber besonders gefördert. Profitieren Sie jetzt mit Ihrem MINI Countryman Plug-In Hybrid oder MINI Cooper SE 3-Türer von der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung für elektrifizierte Fahrzeuge.

MINI Cooper SE Countryman ALL4: Kraftstoffverbrauch kombiniert in l/100km: 1,9 (NEFZ), 1,7 (WLTP); Stromverbrauch in KWh/100 km: 14,1 (NEFZ), 14,9 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 44,0 (NEFZ), 40,0 (WLTP); Energieeffizienzklasse: A+++; Systemleistung: 162 kW (220 PS); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 51

MINI Cooper SE 3-Türer: Stromverbrauch in kWh/100 km: 14,9 (NEFZ); 15,4 (WLTP); Effizienzklasse (NEFZ): A+++; Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 232,0; Spitzenleistung: 135 kW (183 PS).

NACHHALTIG PROFITIEREN.

Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 60 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. 

Sie haben noch Fragen zur Dienstwagenbesteuerung? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

ENTDECKEN SIE UNSERE ELEKTRIFIZIERTEN MINI MODELLE FÜR GEWERBEKUNDEN.


* Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 km beträgt. Ab dem Jahr 2022 bzw. 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.

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