Trim Level S.
36 mtl. Leasingraten à | 249,- EUR * |
Leasingsonderzahlung *** | 6.000,- EUR |
Anschaffungspreis | 27.440,81 EUR |
Sollzins (gebunden) p.a. **** | 3,99 % |
Effektiver Jahreszins | 4,06 % |
Laufzeit | 36 Monate |
Jährliche Laufleistung | 10.000 km |
Gesamtbetrag | 14.964,- EUR |
* Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; erhältlich bei allen Cloppenburg MINI Vertragshändlern. Die Kosten für Zulassung, Transport und Überführung betragen 945,- EUR; alle Preise inkl. MwSt. Stand 01/2021. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Abbildungen exemplarisch. Irrtürmer, Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten. Angebot ist gültig bei Abschluss Kaufvertrags Datum 31.03.2021 und Zulassung bis 31.03.2021. Dieses Angebot ist nur gültig, wenn die Kriterien für den MINI Umweltbonus** erfüllt sind. Fahrzeug ausgestattet mit Automatikgetriebe.
** Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
*** Entspricht dem staatlichen Anteil am Umweltbonus** von 6.000,- EUR.
**** Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
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