Der neue vollelektrische MINI ist alles, was MINI ausmacht und noch mehr: Legendäres Gokart-Feeling vereint mit besonderem Design der Resolute Edition. Angetrieben wird er von einem Lithium-Ionen Hochvoltspeicher (32,6 kWh Bruttowert), der für eine noch bessere Straßenlage im Boden des Fahrzeugs verbaut ist. Das ist die MINI Cooper SE Resolute Edition. Das ist MINI. Jetzt leasen ab 329,- EUR/mtl.*
36 mtl. Leasingraten à | 329,- EUR * |
Leasingsonderzahlung *** | 4.500,- EUR |
Anschaffungspreis | 31.247,23 EUR |
Laufzeit | 36 Monate |
Jährliche Laufleistung | 10.000 km |
Gesamtbetrag | 16.344,- EUR |
** Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 4.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
*** Entspricht dem staatlichen Anteil am Umweltbonus** von 4.500,- EUR.
CO₂-Klasse
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen
WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
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