Der neue BMW 5er mit Plug-in-Hybrid-Technologie setzt Maßstäbe in Sachen Elektromobilität. Erleben Sie begeisternde Fahrdynamik und einschränkungsloses reinelektrisches Fahren mit dem neuen BMW 530e iPerformance. Schauen Sie selbst im Video oder erleben Sie neue Maßstäbe in Sachen Elektromobilität live bei einer Probefahrt.
Dank des Umweltbonus in Höhe von 3.000,- EUR1 für den BMW 530e iPerformance, profitieren Sie jetzt von einer noch attraktiveren Leasingrate. Steigen Sie jetzt um, nutzen Sie den Umweltbonus1 und sichern Sie sich den BMW 530e für nur 499,- EUR/mtl.*.
Selbstverständlich beraten wir Sie gerne ausführlich, natürlich auch für ein individuelles Angebot mit Ihrer Wunschausstattung - persönlich, telefonisch oder online.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Ihre Vorteile:
Ausstattungshighlights:
BusinessPackage
Erweitertes Außenspiegelpaket
Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
Parking Assistant
Klimaautomatik
Anschaffungspreis: | 57.500,00 EUR |
Privatleasing Kilometerleasing | |
Leasingsonderzahlung2: |
1.500,00 EUR2 |
Laufzeit: | 36 Monate |
Fahrleistung p. a.: | 10.000 km |
Sollzinssatz p. a.**: | 2,49 % |
Effektiver Jahreszins: | 2,52 % |
Gesamtbetrag: | 46.145,35 EUR |
MTL. LEASINGRATE: |
499,- EUR* |
**gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit
2 Diese Sonderzahlung könnte z.B. Ihr Zuschuss des Bundes von 1.500,- EUR am Umweltbonus sein.
Kraftstoffverbrauch kombiniert: | 1,9 l/100 km |
Stromverbrauch kWh/100km: | 13,1 |
CO2-Emission kombiniert: | 44 g/km |
Energieeffizienzklasse: | A+ |
*Ein Angebot der BMW Bank GmbH, Heidemannstraße 164, 80939 München. Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Stand 04/2018. Zzgl. 655,- EUR für die BMW Welt Auslieferung Premium in München. Wir vermitteln Leasingverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Heidemannstraße 164, 80939 München. Alle Preise inkl. MwSt. Gültig bis 30.06.2018. Abbildung ähnlich.
1Die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 30. Juni 2019.