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Umweltbonus
Umweltbonus

NACHHALTIG PROFITIEREN.

BIS ZU 4.500 EURO VORTEIL SICHERN.²

 

 

BMW iX1 xDrive30 Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: - (NEFZ); 18,10 - 16,80 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 417 - 440; Spitzenleistung: 200 kW (272 PS); Kraftstoff: Elektro

EIN BONUS FÜR SIE UND DIE UMWELT.

BIS ZU 4.500 EURO VORTEIL SICHERN.

Mit dem aktuell in Deutschland angebotenen und im Zuge der „Innovationsprämie“ noch erhöhten Umweltbonus² erhalten Sie beim Erwerb eines vollelektrischen BMW Modells bis zu 4.500 Euro. Nutzen Sie diese attraktiven Konditionen und vereinbaren Sie gleich eine Probefahrt bei uns. Wir beraten Sie gerne.

Informieren Sie sich hier über die Elektromobilitäts-Angebote von BMW und MINI Cloppenburg und erfahren Sie, wie gut diese in Ihren Alltag passen!

GEWERBETREIBENDE AUFGEPASST! UMWELTBONUS NUR NOCH BIS 31.08.2023 ¹

Wir sichern Ihnen jetzt noch bis zu 6.750 EUR ²

  • Großer Bestand an kurzfristig verfügbaren Neufahrzeugen. Zulassung bis 31.08. möglich ¹!
  • Erklassige Konditionen
  • Befreiung von der KFZ-Steuer 3
  • Dienstwagen­besteuerung auf bis zu 0,25 % reduzieren 4. Mehr Infos hier.
  • Seien Sie lokal emissionsfrei unterwegs.
  • Genießen Sie elektrisierende Fahrfreude.

BMW Angebot MINI Angebot

BMW iX1 xDrive30

Stromverbrauch in kWh/100km: - (NEFZ); 18,1-16,8 (WLTP)
Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 417-440

Spitzenleistung: 200 kW (272 PS)
Kraftstoff: Strom
Masse des Fahrzeugs: 2.085 kg

Offizielle Angaben zu Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltpwww.mini.de/wltp.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen

¹ Ab dem 01.09.2023 können nur noch Privatpersonen Förderanträge stellen.

² Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 4.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.

Steuerbefreiung gem. § 3d Abs. 1 KraftStG bis längstens zum 31. Dezember 2030,  bei einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025, gewährt. Hybridfahrzeuge werden gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nur teilweise begünstigt.

4 Der Staat fördert vollelektrische Fahrzeuge auch über eine ermäßigte Dienstwagenbesteuerung, wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wird. Vereinfacht gesagt beträgt sie für Modelle mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro nur ein Viertel und über 60.000 Euro nur die Hälfte. Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%- Regelung für Privatnutzung auf ein Viertel bzw. auf die Hälfte reduziert. Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 60 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle BMW i Modelle.

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Sie interessieren sich für weitere Informationen zum Umweltbonus oder haben Fragen rund um das Thema Elektromobilität? Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Anfrage.

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